
Potsdam – Feuerwerkersinfonie 2022
ACHTUNG: Die Potsdamer Feuerwerkersinfonie wurde von den Veranstaltern für 2022 abgesagt. Weitere Informationen zur Absage finden Sie auf der Webseite des Veranstalters.
Es ist wieder soweit, die Crème de la Crème der Feuerwerkskunst gibt sich beim Wettbewerb der Potsdamer Feuerwerkersinfonie die Ehre im Volkspark. Insgesamt vier Feuerwerkerteams zeigen an insgesamt zwei Abenden ein Spektakel am Potsdamer Nachthimmel. Somit werden an jedem Tag der Feuerwerkersinfonie zwei Musikfeuerwerke im Wettbewerb um die Gunst einer Jury und des Publikums (Telefonvoting) ausgetragen. Ausgezeichnete Musikfeuerwerke lassen diese Feuerwerksveranstaltung zu den Besten in ganz Deutschland zählen. An jedem Tag der Potsdamer Feuerwerkersinfonie wird das Warten auf die Dunkelheit durch drei Bühnen mit einem Programm aus Comedy, Musik und toller Unterhaltung ab 18:30 Uhr verkürzt. Für Speisen und Getränke sorgen einige Unternehmen auf dem Veranstaltungsgelände.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Veranstalterhomepage.
Termin-Daten:
Datum
- 15. Juli 2022
- Abgelaufen!
Uhrzeit
- 18:30 - 23:55
Labels
Standort
Weitere Informationen
QR-CODE ZUM TERMIN

Stündlicher Zeitplan
Potsdamer Feuerwerkersinfonie
- ab 18:30 Uhr
- Start des Programms auf drei Bühnen
- ca. 22:15 Uhr
- Start der Feuerwerke
COUNTDOWN
Die Veranstaltung ist beendet.
VERANSTALTUNGSORT: MAP / WEGBESCHREIBUNG
FEUERWERKSTERMIN-EXPORT
TAGS
Schlagwörter:2022 , Feuerwerkersinfonie , Feuerwerkerteams , Feuerwerkswettbewerb , Großfeuerwerk , Potsdam , Pyromusical , Volkspark , Wettbewerb
HINWEIS
Alle Termine und Informationen im Feuerwerkskalender wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Autoren der FEUERWERK-FANPAGE.de übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der Inhalte.
Termin-Daten:
Datum
- 15. Juli 2022
- Abgelaufen!
Uhrzeit
- 18:30 - 23:55
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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!
In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]
Fr., 24. März 2023
Hamburg - Heiligengeistfeld
Do., 30. März 2023
Recklinghausen – Palmkirmes 2023
Recklinghausen - Saatbruchgelände
Fr., 31. März 2023
Bremen – Osterwiese 2023
Bremen - Bürgerweide
Sa., 8. April 2023
Westerstede – Osterfeuer 2023
Westerstede - Ammerland Allee
Sa., 8. April 2023
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Erkner - Dämeritzsee, Freizeit- und Erholungsfläche
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