FFde 02/2021 | FAQ - Auswirkungen von Feuerwerk auf die Umwelt

Häufig gestellte Fragen zu Feuerwerk und dessen Auswirkungen auf die Umwelt

Autor: Florian Rommerskirchen | Aktualisierung: 18.01.2022, 17:50 Uhr

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Auszug aus der FFde-Publikation:
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Vorwort

Es gibt feine Sprichwörter, die bereits Wichtiges sagen: z.B. von Immanuel Kant (1724-1804) „Die Freiheit des einen hört da auf, wo die des anderen beginnt“ oder das afrikanische Sprichwort: „Wenn du schnell gehen willst, gehe allein. Wenn du aber weit vorankommen willst, gehe gemeinsam mit anderen.“ Sie haben eines gemeinsam: Nur zusammen und nicht gegeneinander erreichen wir lebenswerte Ziele! Wenn wir alle, egal ob mit oder ohne Freundschaftsstatus uns daran halten, wo liegt bitte dann das Problem? Gerade die Thematik „Silvesterfeuerwerk“ wird von Verbotsbefürwortern und Feuerwerksfreunden leidenschaftlich und teilweise sehr hitzig geführt. Eine polemisierte Diskussion lehnen wir – und das möchten wir betonen – grundsätzlich ab, egal von welcher Seite.

Feuerwerk verursacht einen gewissen „Fußabdruck“ in der Umweltbilanz, wie jede Handlung des Menschen Auswirkungen auf die Umwelt – also gegenüber der Natur, Tieren und den Mitmenschen – haben. Kein Mensch kann sich davon frei sprechen, durch seine Lebensweise oder Verhalten Auswirkungen bei seiner Umwelt zu hinterlassen. Letztendlich bestimmen die Summe und die Ausgestaltung der Handlungen das Ausmaß der nachhaltigen Lebensweise und schließlich die Größe des umweltbelastenden „Fußabdrucks“ eines jeden.

Wer sich täglich zu Fuß oder per Fahrrad fortbewegen kann, Fahrgemeinschaften beim Schul- oder Arbeitsweg organisiert, nicht mehrmals mit dem Flugzeug im Jahr in den Urlaub fliegt und sich auch nicht in jeder Jahressaison den neuesten Schrei der Kleidung zulegt, hat natürlich einen „optimalen Fußabdruck“. Das gilt aber nicht für jeden gleichermaßen, da die Lebensumstände sehr unterschiedlich ausfallen können; aber warum sollte man diesen Personen das Silvesterfeuerwerk verbieten, was, wie wir unten sehen werden, per se keinen großen Einfluss auf den „Fußabdruck“ hat? Warum sollte Feuerwerk überhaupt verboten werden, wenn es doch nachweislich andere Auswirkungen der Lebensweise aller Menschen gibt – auch bei jenen, die sich peinlichst genau, so nachhaltig wie möglich Verhalten – , die den „Löwenanteil“ am „Fußabdruck“ ausmachen?

Es gilt die Devise stets zu bedenken, welche Freiheiten wir uns als Gesellschaft erlauben sollten, um die Freiheit unserer Umwelt und schließlich auch zukünftiger Generationen nicht unnötig einzuschränken. Dabei gilt für jeden unserer Gesellschaft ein vernünftiges Maß anzustreben und stets die Sinnhaftigkeit, also das Nutzen/Schaden-Verhältnis ehrlich und verlässlich abzuwägen, damit das eigene Leben, aber auch das der Umwelt lebenswert bleibt.

Warum sollten Aktivitäten verboten werden, die der Freude dienen, nur weil sie einem kleinen Teil unserer Gesellschaft als überflüssig gelten? Kann „Freude“ überhaupt überflüssig sein, wenn damit respektabel umgegangen wird? Wenn ein jeder ein richtiges Maß des „Fußabdrucks“ gegenüber seiner Umwelt anstrebt, sollte doch auch ein differenzierter Respekt von seiner Umwelt zu erwarten sein. Eine Gesellschaft lebt durch ihre Unterschiede! Um die Herausforderungen der Zukunft auch im Zusammenhang mit der Thematik „Feuerwerk“ zu überwinden, braucht es gesellschaftliche Fähigkeiten, die es erst einmal wieder zu stärken gilt. Der Philosoph Richard David Precht bringt es in einem anderen Zusammenhang auf den Punkt (DIE ZEIT Nr. 47, 18.11.2021):

„(…) Wir leben in einer Gesellschaft, die so sensibel ist wie nie, vor allem im Hinblick auf Unrecht und Diskriminierung. Diese Sensibilität geht aber einher mit Intoleranz gegenüber Leuten, die nicht sensibel genug auf einen selbst reagieren. Was dieser Gesellschaft abhandenkommt, ist eine Tugend der alten Griechen: Selbstbeherschtheit im Austeilen und Gelassenheit im Ertragen. (…)“

Damit die Diskussion um den „Fußabdruck“ des Feuerwerks eine Chance hat, auf einem respektablen Niveau zu verlaufen, haben wir eine FAQ (frequently asked questions) zu den wichtigsten Fragen bzgl. den Auswirkungen von Feuerwerk auf die Umwelt und den Menschen zusammengestellt. Diese wird stets von uns um aktuelle Punkte erweitert bzw. bei neuen Erkenntnissen angepasst.

Wichtige Anmerkungen: Wenn wir von Silvesterfeuerwerk bzw. dessen Abbrand schreiben, wird in Deutschland zugelassenes Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 beschrieben, dass gemäß der Bedienungsanleitung abgebrannt wird. Nicht eingeschlossen sind illegal verwendete Silvesterfeuerwerkskörper oder Feuerwerkskörper wie u.a. „Polenböller“ und andere strafbare Handlungen. Wenn wir von der „Umwelt“ schreiben, meinen wir vom Standpunkt des Diskussionsobjekts aus gesehen die dadurch beeinflusste Natur, Tiere und Mitmenschen. Bei verschiedenen Fragestellungen haben wir insbesondere zur visuellen Verdeutlichung der Relation des Beitrags von Feuerwerkskörpern zur Gesamtheit eines bestimmten Parameters (z.B. Feinstaub PM10, Treibhausgase, Haushaltsabfälle usw.) Daten verschiedener Studien, wie an jeweiliger Stelle angegeben kombiniert. Dies dient lediglich zur einfachen Darstellung bzw. Einschätzung des jeweiligen Verhältnisses für fachfremde Leser.

FAQ Feuerwerk und Umwelt: Umwelt, Tiere, Sicherheit

Unter Feinstaub werden definitionsgemäß Schwebstoffe mit Fokus auf dem einatembaren Anteil potenzieller Luftschadstoffe verstanden, die sich in zwei Klassen aufteilen: PM10 (aerodynamischen Durchmesser der Partikel mit Schwerpunkt bei 10 Mikrometern, also um 10 µm) und lungengängiger Feinstaub PM2.5 (um 2,5 µm). Beide Klassen umfassen somit auch anteilig die sogenannten Nanopartikel (Größe zwischen 0,001 und 0,1 µm), die Abseits ihrer chemischen Eigenschaften, also alleinig aufgrund ihrer Partikelgröße toxikologisch wirksam sein können (s.u. „wie gefährlich ist Feinstaub?“).

Im Wesentlichen wird Feinstaub aufgrund vieler natürlicher Prozesse freigesetzt (z.B. Wasser- und Winderosion, Boden- und Wüstenstaub, Pilzsporen, Brandung/Gischt des Meeres (Salztröpfchen), Vulkanausbrüche, natürliche Busch- und Waldbrände.

Aber auch der Mensch produziert unvermeidbar und stetig Feinstäube, ein wesentlicher Faktor ist hier die Landwirtschaft und hier wiederum hauptsächlich die Tierhaltung und die Bewirtung der Felder. Der wesentliche Anteil Menschen-gemachter Feinstaub stammt aber von Produktionsprozessen der Industrie (vorwiegend u.a. bei Schüttgutumschlägen oder bei Herstellung von Metallen und mineralischer Produkte), von der Verbrennung von Festbrennstoffen (Holz oder Kohle), vom Abrieb (z.B. durch Autoreifen im Straßenverkehr, Schleifen oder andere technische Prozesse) oder von gasförmige Prozessen. Als wesentliche Faktoren gelten jährlich (Daten von 2019, im Vergleich zu Daten von 1995, abgeschätzte PM10-Daten für Feuerwerk im Jahr 2019 wurden vergleichend hinzugefügt):

Von der Größe und der chemischen Zusammensetzung der Partikel sind die physikalischen und chemischen Eigenschaften abhängig und daher auch, wie sie gesundheitlich wirken können. Grober Feinstaub wird oftmals bereits in der Nase abgefangen, je kleiner der Feinstaub (z.B. PM2.5) desto tiefer kann er in die Lunge eindringen und Schäden anrichten. Die Lunge hat jedoch Mechanismen entwickelt, die die eingedrungenen Fremdstoffe im Wesentlichen wieder heraustransportieren und damit die Schäden auf ein Minimum reduzieren.

Schädlich dabei sind nicht nur die sich mit der Zeit an der Oberfläche von Stäuben haftend ansammelnden chemischen Stoffe wie Schwermetalle oder Krebs erzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK, z.B. aus Verbrennungsprozessen/Rußpartikel⁠), die dann mit eingeatmet werden, sondern auch die Partikel oder auch die Partikelgröße selber, die abseits der chemischen Eigenschaften eine toxikologische Wirkung haben können (Nanopartikel). Diese ist jedoch aufgrund der stofflichen Zusammensetzung von Nanopartikel zu Nanopartikel verschieden und muss jeweils individuell untersucht werden. Daten hierzu liegen größtenteils noch nicht vor, da die Wissenschaft der Nanopartikel, insbesondere bezüglich toxikologischer Daten zurzeit noch relativ am Anfang steht.

Beispielsweise kann das krebserzeugende Potenzial von unlöslichen und völlig reaktionsgehemmten Stoffen wie Titandioxid (bisher Pigmentstoff in der Farb-, Kosmetik- (Sonnenmilch) und Lebensmittelindustrie) aufgrund der Nanopartikelgröße und auch aufgrund der Härte des Stoffs (z.B. Dauerreizauslösung) nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten Pumpsprayaerosole bei Sonnenmilch mit Titandioxid niemals eingeatmet werden. Ein Verwendungsverbot von Titandioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln befindet sich derzeit auf europäischer Ebene in Abstimmung.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass Feinstaubpartikel grundsätzlich als toxikologisch wirksam einzustufen sind, jedoch kann die Stärke und Art der Wirkung deutlich unterschiedlich ausfallen.

Feuerwerk produziert beim Abbrennen Partikel unterschiedlicher Größe in der unmittelbaren Umgebung, was in der Natur der Sache liegt. Ein Anteil der Partikel liegt auch im Bereich der Feinstaubpartikel. Anders als der Feinstaub aus Verbrennungsprozessen (z.B. Rußpartikel) oder der des Autoverkehrs (von z.B. Gummireifenabrieb oder Ruß aus Abgasen) besteht der des Feuerwerks im Wesentlichen aus Rückständen wie Oxidationsprodukte (u.a. größtenteils wasserlösliche Metalloxide) und unvollständig abgebrannte Teile des Feuerwerksatzes (Salze) sowie Hülsenbestandteile.

Nein. Aufgrund des Fehlens von verlässlichen Daten wurde hier über Jahre eine theoretische Menge von bis 5.000 t/Jahr abschätzend angenommen, was sich jedoch als eindeutig falsch herausstellte. Die ersten echten Messungen aus dem Jahr 2019 belegten, dass die Feinstaubmenge deutlich geringer, beispielhaft für den Feuerwerkskonsum im Jahr 2019 bei 1.477 t PM10 lag, das sind 70% weniger, als zuvor angenommen. Diese Zahlen wurden übrigens vom Umweltbundesamt bestätigt2. Das sind übrigens 0,7% der Feinstaubmengen eines Jahres in Deutschland (siehe auch oben zur Frage “Was sind die hauptsächlichen Feinstaubquellen in unserer Umwelt?”).

Durch die Messnetze der Bundesländer und des Bundes werden kontinuierlich PM10-Daten gemessen. Diese Messnetze dienen dazu, u.a. die Luftqualität behördlich zu überwachen, denn gemäß des EU-Grenzwerts darf der PM10-Tagesmittelwert einer Messstelle nicht öfter als 35-mal im Jahr die Marke von 50 μg/m³ (EU-Richtlinie 99/30/EG) überschreiten. Wir haben Deutschlandkarten zu PM10-Tagesmittelwerten jeweils am Neujahrstag der Jahre 2018 bis 2021 auf den Seiten des Umweltbundesamts herausgesucht (Bildquelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/karten/, erstellt vom Umweltbundesamt mit Daten des Messnetzes der Länder und des Bundes):

Die Neujahrstage der Jahre 2018 bis 2020 waren noch vor der Corona-Pandemie, also von noch normalen Silvesteraktivitäten bestimmt. Hier zeigt sich bereits, wie anfällig diese Messungen sind, denn je nach Wetterlage (windig/windstill, regnerisch/trocken) hält sich der Feinstaub des Silvesterfeuerwerks in der Luft:

2018 war nahezu flächendeckend der Tagesmittelwert jenseits irgendwelcher bedeutsamen Messwerte bei relativ typischer Wetterlage zu Silvester, während der Jahreswechsel zum neuen Jahr

2020 durch eine außergewöhnliche, besonders windstille und trockene Hochdruckwetterlage bestimmt war, Wetterbedingungen, bei denen sich PM10-Konzentrationen länger halten konnten und ein dramatischeres Bild zeigt. Der Neujahrstag

2021 war durch die Verkaufsverbote von Silvesterfeuerwerk im Jahr 2020 geprägt – lediglich regional war es zugelassen, noch vorrätiges Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Ein großartiger Unterschied zwischen z.B. 2019 und 2021 ist nicht wirklich festzustellen.

Jedoch werden gerne von Feuerwerksverbotbefürwortern nur die letzten beiden Abbildungen (2020 und 2021) gezeigt, um darzustellen, wie effektiv ein Feuerwerksverbot sein könnte – es erübrigt sich im Grunde von selbst beim Betrachten der Abbildungen, dies weiter zu kommentieren.

Übrigens: Folgender Aspekt aus dem Jahresbericht „Luftqualität 2020“ des Umweltbundesamts von Februar 2021 ist von wesentlicher Bedeutung[1]:

„(…) Ebenso wie im Vorjahr wurden an keiner der rund 380 Stationen PM10-Tagesmittelwerte über 50 μg/m³ an mehr als 35 Tagen registriert. Damit setzt sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. In der Vergangenheit traten die meisten Überschreitungen im verkehrsnahen Bereich auf, im Jahr 2006 sogar an mehr als der Hälfte dieser Stationen. (…)“

Auch die Behauptung, dass grundsätzlich bereits der erste Tag eines Jahres für die erste von jährlich 35 zulässigen Überschreitung des Richtwerts für örtliche PM10-Werte in Städten durch Silvesterfeuerwerk verursacht wird, ist per se nicht allgemeingültig, und ignoriert die vielen Neujahrestage, an denen es eben witterungsbedingt örtlich zu so gut wie keinen Überschreitungen kam. Bei der Aufstellung dieser Behauptung werden bei der Interpretation und Selektion der Datenlage persönliche Erwartungen übermäßig gewichtet, was schließlich als nicht verlässliche Aussage zu werten ist. Im Übrigen: Auch wenn der Neujahrstag für eine Überschreitung sorgt – was ja durchaus hin und wieder örtlich vorkommt – so gibt es noch mindestens 34 weitere Tage des Jahres (also 97% der Tageswertüberschreitungen), wo es eben nicht aus Gründen eines Feuerwerks zu Überschreitungen kommt, bis der festgelegte Richtwert überschritten wird.

[1] UBA 2021. Hintergrund // Februar 2021, Luftqualität 2020, Vorläufige Auswertung, Herausgeber: Umweltbundesamt im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2020

Metalloxide bzw. Salze des Feuerwerksfeinstaubs haben die Eigenschaft, im Wesentlichen hygroskopisch sein zu können, das heißt, dass sie Wasser anziehen. Befinden sich derartige Metalloxid-/Salzpartikel in der Luft, so wird sich daran relativ zügig die Luftfeuchtigkeit niederschlagen (kondensieren). Sie sind starke Kondensationskeime, was eine Wolkenbildung unterstützt.

Dies ist auch der Grund, weswegen die relativ kalt-feuchte Luft bei Feuerwerken im Winter eine stärkere Wolkenbildung unterstützt, als es z.B. bei einem Feuerwerk in der relativ warm-trockneren Sommerluft der Fall ist. Die Rauchentwicklung wirkt daher zu Silvester deutlich dramatischer, als sie es tatsächlich ist.

Diese Metalloxid-/Salzpartikel werden durch die Massezunahme durch die Luftfeuchtigkeit (hohe Agglomerationsneigung) schnell schwerer und entfernen sich daher selbst relativ zügig wieder aus der Luft, wenn eine regnerisch-feuchte Winterwitterung nicht für den Rest sorgt. Die Verweilzeit in der Luft ist daher vergleichsweise kürzer, also, sehr kurz und zu Silvester im Wesentlichen Nachts als im Vergleich zu Feinstaub z.B. aus Verbrennungsprozessen/des Autoverkehrs die dauerhaft, teilweise rund um die Uhr in der Nähe von derartigen Prozessen, z.B. an viel befahrenen Straßen in die Umwelt abgegeben werden.

Letztere Partikel (Ruß oder Gummiabrieb) sind größtenteils wasserabweisend (hydrophob), können auch als Kondensationskeime dienen, halten sich aber auch länger in der Luft. Diese sind schwer abbaubar; der Abbau erfolgt teilweise und langwierig über photochemische Abbaureaktion im Sonnenlicht über Hydroxylradikale. Zudem können diese Feinstaubpartikel nach einer Ablagerung z.B. durch Wind wieder remobilisiert werden, während sich Partikel des Feuerwerks größtenteils relativ schnell auflösen, chemisch sich weiter verändern und so in den natürlichen Nährstoffkreislauf zurückfließen (Mineralisieren).

Grundsätzlich ist jeder Feinstaub, der eingeatmet wird, in der Lunge nicht gesundheitsfördernd. Gelangt er dorthin, können theoretisch auch Metalloxide Schäden bei den relativ empfindlichen Lungenbläschen anrichten, alleine aufgrund der chemischen Wirkung der Oxide.

Jedoch werden durch die Agglomerationsneigung (wasseranziehender und damit verdünnender Effekt) von Feuerwerksfeinstaubpartikeln, diese in der Lunge überwiegend schnell aufgelöst und damit wieder aus der Lunge entfernt. Die Lunge hat aber auch verschiedene Eliminationsprozesse im Laufe der Evolution entwickelt, unlösliche Partikel wieder heraus zu schleusen. U.a. können auch über sogenannte Makrophagen (dies sind spezialisierte Fresszellen, die auch in den Lungenbläschen sitzen) Partikel aus der Lunge wieder herausbefördert bzw. unschädlich werden.

Eine akute Toxizität, die alleinig aufgrund von Feuerwerkspartikel zurückzuführen ist, wurde bislang nicht nachgewiesen. Chronische Effekte sind alleine schon aufgrund der sehr kurzzeitigen Belastung zu Silvester nicht zu erwarten, lediglich im Zusammenhang mit synergetischen Wirkung aus z.B. einer andauernden Belastung durch Feinstaub aus anderen Prozessen (z.B. bei Rußpartikeln oder Partikeln aus Abriebprozessen) wäre denkbar. Dennoch sollte es grundsätzlich vermieden werden, Feinstaubpartikel, egal welcher Quelle, einzuatmen. Daher ist es nicht zu empfehlen, sich länger in der Rauchwolke eines Feuerwerks oder auch anderer Ereignisse (z.B. Osterfeuer, Grill, Verkehrs- oder Industrieabgase etc.) aufzuhalten. Dies gilt insbesondere für vorbelastete Menschen, die z.B. unter Asthma, unter einer Staublunge oder unter einer anderen schwerwiegenden Lungenkrankheit leiden.

Übrigens, mal ein Beispiel von vielen: Mikroplastik zählt zu den stets anteilig zunehmenden Gesundheitsrisiken im Bereich von (auch Luft-getragenen) Feinstaubpartikeln, da sie nur schwer abbaubar sind, sich wie viele derartige Feinstaubpartikel mit POP‘s (persistente organische Verbindungen) anreichern oder einen Biofilm (u.a. mit Pathogenen, d.h. der menschlichen Gesundheit beeinträchtigende Mikroorganismen) enthalten können und sich im Laufe der Zeit – zu Nanopartikel zerfallen – in der Umwelt immer weiter anreichern. Im Vergleich zu Feinstaubpartikeln des Silvesterfeuerwerks liegt hier ein, wie bei vielen weiteren vergleichbaren Fällen deutlich höheres und allseits präsentes Gesundheitsrisiko vor.

Nein, denn der Anteil des Kohlenstoffdioxids (CO2) aus Feuerwerk am Gesamtausstoß in die Umwelt ist vernachlässigbar. Hierzu schreibt das Umweltbundesamt in seiner Publikation zum Thema Feuerwerk „Wenn die Luft zum Schneiden ist“ im November 2020[2]:

„(…) Kohlendioxid(CO­­2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern sind nach Schätzungen des Umweltbundesamtes von geringer Bedeutung. Mit einem Emissionsfaktor von 0,156 t fossiles CO2/ t NEM (NEM = Nettoexplosivmasse) ergeben sich Emissionen von rund 1.150 t CO2. Dies ist ein Anteil von 0,00013% an den jährlichen deutschen Treibhausgasemissionen. (…)“

[2] UBA 2020. Hintergrund // November 2020, Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist, Herausgeber: Umweltbundesamt im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/jahreswechsel-wenn-die-luft-schneiden-ist

Vollständig ausgebrannte Feuerwerkskörper stellen prinzipiell keine Gefahr für die Umwelt dar. Feuerwerksmüll ist nicht schön, keine Frage, er besteht aber zum größten Teil (ca. 90%) aus biologisch abbaubarer Pappe, Tonerde oder Holz. Diese Bestandteile sind theoretisch im Wesentlichen kompostierbar, sollten jedoch fachgerecht im Restmüll entsorgt werden (s.u.). Hier ist diejenige Person gefragt, die das Feuerwerk abgebrannt hat, aktiv den eigenen Müll auch zu entsorgen.

Kunststoffe eines Feuerwerks, die in die Umwelt gelangen können (z.B. Raketenspitzen, Abdeckfolien, etc.) werden stetig durch umweltfreundlichere Pappvarianten ersetzt. Hier ist zwar das Ziel in der Feuerwerksindustrie noch nicht erreicht, die Bestrebungen bestehen jedoch stetig, Kunststoffe zu vermeiden und somit gelangt die Feuerwerksindustrie von Jahr zu Jahr näher an ihr Ziel heran. Ein gewisser Anteil ist übrigens aus Sicherheitsgründen derzeit sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Hier sind die Feuerwerkszündler selber gefragt, nach einem Feuerwerk auch die Umgebung nach Feuerwerksresten abzusuchen und davon auch zu befreien. Wird ein Gemeinschaftsfeuerwerk veranstaltet, können sogar die Zuschauer helfen, den Müll wieder einzusammeln. Dies ist im Sinne einer gut funktionieren Nachbarschaft stets dienlich. Tipp: Folien können vor dem Abbrand entfernt werden, Raketentüten oder Zündschnurrschutzkappen sollten niemals liegen gelassen werden, aber spätestens am nächsten Morgen entfernt worden sein. Dies liegt jedoch alles in der Verantwortung desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt und ist somit nicht grundsätzlich dem Feuerwerk an sich anzulasten.

Übrigens: Nach einer Berechnung des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) wird der Anteil der Feuerwerksreststoffe an der jährlichen Abfallmenge eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland auf 0,05% geschätzt[3], zum Vergleich ebenfalls aus der Publikation des BVPK:

„(…) Die Abfallentsorger der fünf größten Städte Deutschlands zusammen beseitigen am Neujahrstag etwa 200t Relikte der Silvesternacht, darunter Baukörper und Verpackungen von Feuerwerksartikeln22. Diese Angabe bezieht sich vor allem auf die zentralen Silvesterfeiern innerhalb der Stadtgebiete und ist somit vergleichbar mit anderen festlichen Großereignissen wie dem Münchener Oktoberfest (88t)23 oder dem rheinländischen Karneval (600t).24 Die jährliche Abfallmenge öffentlicher Veranstaltungen in Berlin allein beläuft sich auf 20.000t.25 (…)“

[3] BVPK, 2021. Fakten über Feuerwerk, Zum ökologischen Fußabdruck von Feuerwerk, Herausgeber: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://bvpk.org/umweltbelastung-feuerwerk

Verpackungsmüll (Kartons/Folien/Kunststoffhüllen) kann über die gewohnten Wertstoffsammlungen entsorgt werden. Die fachgerechte Entsorgung vollständig ausgebrannter Feuerwerkskörper findet über den Hausmüll bzw. über die Stadtreinigung statt. Für eine Entsorgung nicht vollständig abgebrannter Feuerwerksartikel sollte beim Pyrotechniker Ihres Vertrauens bzw. bei der zuständigen Müllentsorgung Ihrer Gemeinde/Stadt vorher angefragt werden (Achtung: Vorsicht bei nicht vollständig ausgebrannten Feuerwerkskörpern, diese können u.U. mehrere Stunden nach dem Feuerwerk noch weiterbrennen!).

Übrigens: Von vielen wird gefordert, dass Feuerwerke besser außerhalb der Stadtzentren stattfinden sollten. Dies sehen wir kritisch, da die Gelände, insbesondere außerhalb einer Stadt deutlich seltener gereinigt werden, als in einer Stadt. Aus unserer Sicht wäre dieser Vorschlag im Zuge des Umweltschutzgedanken eher kontraproduktiv.

Der Lärm von Feuerwerken wird von den einen als kurzzeitiger Ausdruck einer festlichen Ausgelassenheit und Freude und von anderen als störend empfunden. In Deutschland zugelassenes Feuerwerk unterliegt einer Beschränkung der Lautstärke auf 120 dB (A, Imp.) in einem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand – anderenfalls erhalten Silvesterfeuerwerkskörper keine Zulassung.

Damit eine verhältnismäßig vertretbare Störung der Umwelt mit Feuerwerken einhergeht, ist Feuerwerk von privaten Personen nur am Silvester- und Neujahrstag – regional existieren ggf. weitere Einschränkungen – erlaubt abzubrennen. Sondergenehmigungen für Privatpersonen werden unter dem Jahr nur in wenigen Fällen zugelassen, i.d.R. auch nur in Begleitung eines professionellen Pyrotechnikers. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von ruhebedürftigen Institutionen (z.B. Krankenhäusern oder Kirchen) ist daher auch nicht erwünscht.

Angesichts dessen, das sich ggf. eine Ruhestörung infolge des Jahreswechsels nur auf einen kleinen Zeitraum im Jahr beschränkt, d.h. maximal 2 von 365 Tagen im Jahr, was in der Regel 0,5% der Zeit eines Jahres entspricht, wobei der Höhepunkt des Silvesterfeuerwerks ca. 2 von 48 Stunden des Jahreswechsels andauert (entspricht ca. 4% bzw. ca. 0,02% eines Jahres), halten auch wir die mögliche Lärmbelästigung durch Silvesterfeuerwerk für vertretbar.

Ja und Nein. Prinzipiell haben bestimmte Tiere (u.a. Hunde und Katzen) ein empfindlicheres Gehör als wir Menschen und sie reagieren verständlicherweise auch schreckhafter, wenn sie gewisse Ereignisse/Geräusche nicht einordnen können. Tier können jedoch, wie wir Menschen, an derartige Ereignisse gewöhnt werden. Daher existieren z.B. auch Hunde, denen Knalleffekte zu Silvester oder auch Schüsse während einer Jagd oder plötzlich aufheulende Motorräder nichts anzuhaben scheinen und umgekehrt. Hier sollten die tierverantwortlichen Personen ggf. insbesondere bei unerfahrenen Haustieren beruhigend auf die Tiere in den entsprechenden Situationen einwirken bzw. die betroffenen Tiere daran behutsam gewöhnen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Tieren sollte sich aus Respekt und Rücksicht immer gebieten.

Grundsätzlich erfahren laut einer Berechnung des BVPK Tiere einen Ruheverlust zum Jahreswechsel von 10 bis 20%3. Plötzlich auftretende Knalleffekte und Lichtblitze, insbesondere der wild lebenden Tiere sind denen bereits durch Gewitter bekannt, weswegen anzunehmen ist, dass Feuerwerk einen ähnlichen Effekt auf die Tiere haben kann. Zudem beschränkt sich Silvesterfeuerwerk im Wesentlichen auf urbane, d.h. städtische Regionen, so dass wildlebende Tiere i.d.R. weniger von einer Ruhestörung betroffen sind. Aus Studien zur Verhaltensbeobachtung von Vögeln ist bekannt, dass die meisten Tiere etwa eine Stunde nach dem Jahreswechsel bereits zu ihrem Normalverhalten zurückkehren3. Tiere ziehen sich also zurück und nehmen nach einer relativ kurzen Zeit ihr Normalverhalten wieder auf. Daher vertreten auch wir die Ansicht, dass bei richtiger Verwendung von Feuerwerkskörpern i.d.R. keine wirklichen Schäden/Effekte bei Tieren ausgelöst werden. Menschen, die tierlieb sind, können übrigens auch feuerwerksbegeistert sein. Viele Feuerwerksliebhabende haben selbst Haustiere.

Dass es zu einem plötzlichen und massenhaften Vogelsterben aufgrund durch Panik-auslösendes Silvesterfeuerwerk gekommen sei, ist unseres Wissens bis heute nicht erwiesen und gehört ins Reich der „Fakenews“, die nicht wahrheitsgemäß regelmäßig zu Silvester verbreitet werden.

Das Problem dieser These ist, dass bzgl. dieser Fragestellung die Gesamtheit der Krankenhäuser im Bundesgebiet Deutschlands keine verlässlichen (zentralen) Aufzeichnungen führt, weswegen ein Einsatz bzw. Behandlung in der Silvester/Neujahrsnacht erfolgte. Dies kann nur auf einzelne Abfragen der Landkreise bei den Krankhäuser erfolgen, was aber gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie und aufgrund der damit einhergehenden Mehrarbeit abgelehnt wird. Es existieren derzeit schlicht keine Zahlen hierzu.

Aber was ist uns bekannt? Laut einer Pressemitteilung von der Plattform Vivantes, ein Netzwerk für Gesundheit in Berlin, von Dezember 2019 werden in der Großstadt Berlin 5% der Krankenhaus-Notfälle an Silvester durch Feuerwerkskörper ausgelöst[4]. Im Umkehrschluss erfolgen in der Nacht des Jahreswechsels ca. 95% der Krankenhaus-Notfälle aus anderen Gründen, als durch das Silvesterfeuerwerk. Jedoch sind diese Zahlen nicht eindeutig verlässlich und diese Aussage ist mit einer gewissen Vorsicht, aber dennoch ernst zu nehmen. Die grundlegende Tendenz dürfte aber grob richtig sein – siehe auch die Informationen und Synopse in der Antwort zur nachfolgenden Frage.

[4] Vivantes, 2019. Silvester und Neujahr: Die meisten Feuerwerksverletzten minderjährig, Pressemeldung vom 27.12.2019, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.vivantes.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/presse-detail/news/silvester-und-neujahr-die-meisten-feuerwerksverletzten-minderjaehrig

Auch hierzu existieren, wie zur Frage zuvor, keine öffentlich zugänglichen Daten aus Deutschland. In Bayern gab es zur Thematik einmal eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulz von Bündnis 90/Die Grünen am 08.01.2020 zur Silvesternacht 2019/2020 (Drucksache 18/6877 des Bayrischen Landtags vom 06.04.2020). Insgesamt wurden 25 Personen in der Silvesternacht in Bayern durch Feuerwerkskörper verletzt (ein Fall aufgrund von illegalen Feuerwerkskörpern) und 201 Brände wurden gemeldet, die durch Feuerwerk ausgelöst wurden (9 mit Personenschaden).

Insgesamt wurden 1850 Delikte aufgrund von Silvesterfeierlichkeiten alleine in Bayern in der Silvesternacht zur Anzeige gebracht, d.h. überschlagsmäßig kam es bei ca. 1,4% der Delikte zu Personenschäden mit Feuerwerk (25 Personen bei 1850 Delikten) und ca. 11% der angezeigten Fälle zu Bränden durch Feuerwerkskörpern (201 Fälle bei 1850 Delikten). Wohlbemerkt, diese Zahlen beziehen sich lediglich auf Delikte im Zusammenhang mit Silvesterfeierlichkeiten! Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass ca. 85-90% der gemeldeten Einsätze auf andere Delikte als auf eine Ursache durch die Verwendung von Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind (im Wesentlichen Delikte mit Körperverletzung, Beleidigungen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Gefährdung im Straßenverkehr infolge von Alkoholkonsum u.a.).

Daher kann nicht behauptet werden, dass Feuerwerkskörper als wesentlicher Antreiber für Einsätze in der Silvesternacht gelten – zumindest in Bayern. Hierbei ist auch zu bedenken, ob bei den Delikten mit Feuerwerkskörpern tatsächlich die Feuerwerkskörper an sich der Grund für einen Schaden sind oder aber ob eine (absichtliche oder versehentliche) Fehlanwendung als Grund zu sehen ist, was sich leider im Zuge der lückenhaften Datenlage nicht nachvollziehen lässt.

Interessanterweise kommt eine offizielle, anerkannte und repräsentative Forsa-Studie (initiiert durch Röder-Feuerwerk und finanziell unterstützt durch Pyroland) bei der Frage nach „12. Verletzungen durch Silvesterfeuerwerkskörper“ in der Gesamtheit der Umfrageteilnehmer zu dem Schluss, dass 10% bereits jemals aufgrund von Silvesterfeuerwerkskörpern „Verletzungen“ davongetragen haben. In den meisten Fällen sind diese Verletzungen aber offensichtlich glimpflich ausgegangen, denn 80% der Betroffenen gaben an, die Verletzungen selbst behandelt zu haben (Behandlung durch eine Arztpraxis: 15% (also 1,5% aller repräsentativ befragten Personen), im Krankenhaus: 11% (1,1% aller Befragten), Rettungsdienst/Notarzt: 6% (0,6%)).

Synopse: Aus der repräsentativen Forsa-Umfrage von Röder-Feuerwerk (mit Unterstützung von Pyroland) wird ersichtlich, dass 0,6% der Befragten jemals einen Rettungsdienst bei Verletzungen mit Feuerwerkskörpern in Anspruch genommen haben, wobei 1,1% der Befragten im Krankenhaus behandelt wurden. Aus den Daten der Anfrage des Bayrischen Landtags wissen wir, dass 1,4% der Einsätze der Polizei und Rettungswagen (in Bayern) aufgrund von Personenschäden mit Bezug zu Feuerwerk stattgefunden haben. Unter Berücksichtigung der Pressemitteilung von Vivantes (siehe vorherige Frage), die die Hauptstadt Berlin im Fokus hat, ist zu Schlussfolgern, dass in dem Bereich von ca. 1,4% (bezogen auf ein Bundesland, hier Bayern) bis 5% (in einer Großstadt, hier Berlin) aller Einsätze in der Neujahresnacht auf Verletzungen mit Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind – eine eindeutige Minderheit der Einsätze. Werden die Einsätze bzgl. Bränden aufgrund von Feuerwerkskörpern hinzugezählt lässt sich Schlussfolgern, dass in der Silvesternacht ca. 12% der Einsätze der Polizei und Rettungswagen auf den Gebrauch von Feuerwerkskörpern zurückzuführen ist – also, eine eindeutige Minderheit der Einsätze!

Die für den deutschen Markt zugelassenen Silvesterfeuerwerkskörper haben ein größtmögliches Maß an Sicherheit und werden dahingehend einer Unbedenklichkeitsprüfung durch das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder ähnlichen zugelassenen Stellen unterzogen, bevor die Produkte eine Zulassung für den Markt erhalten. Hierbei wird auch auf eine Limitierung der Explosionskraft und Lautstärke geachtet. Insofern man sich an die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper hält, sind Schäden mit einer relativen statistischen Sicherheit im Grunde ausgeschlossen. Silvesterfeuerwerkskörper für den deutschen Markt zählen aufgrund der hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie Zulassungsprüfungen zu den sichersten Feuerwerkskörpern auf der Welt.

Übrigens: Laut alljährlicher Medienberichte im Nachgang zu Silvester sind im Grunde ausschließlich illegale Feuerwerkskörper oder sogar illegale Selbstlaborate für abgetrennte Gliedmaße bis hin zu Todesfällen verantwortlich. Diese zum Glück nur wenigen Fälle mit Feuerwerkskörpern beanspruchen dann auch – je nach Schwere des Unfalls – die Notaufnahmen bzw. Intensivbetten der Krankenhäuser in einer Silvesternacht. Bei einem Unfall mit in Deutschland zugelassenen Silvesterfeuerwerkskörpern ist dies eigentlich per se nicht möglich, auch wenn dies vermeintlich gerne und stets wiederholt in vielen Medien so dargestellt wird. Nicht umsonst sind Feuerwerkskörper gesetzlich in verschiedenen Kategorien klassifiziert, wobei die Kategorie der Silvesterfeuerwerkskörper diejenige Kategorie (F2) mit einem vergleichsweise geringen Gefährlichkeitsrisiko darstellt. Ernsthafte Verletzungen sind in der Regel – wenn überhaupt – nur bei Fahrlässigkeit während der Anwendung möglich, wobei diese im Wesentlichen selbst oder aber ambulant versorgt werden können. Eine Inanspruchnahme eines Rettungsdienstes bzw. der Notaufnahme oder gar Belegung von Intensivbetten in Krankenhäusern infolge eines Unfalls mit in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nicht vollständig auszuschließen, aber auch nur in absolut unglücklichen Einzelfällen möglich. Letztere Fälle, aber insbesondere die Verwendung von illegalen Feuerwerkskörpern und illegalen Selbstlaboraten sorgen dann während einer Silvesternacht für verletzte Personen in Notaufnahmen der Krankenhäuser (statistisch je nach Region zwischen 1,4% und 5% aller Fälle während der Silvesternacht; siehe vorherige Frage).

Silvesterfeuerwerkskörper sind Gefahrgüter: Die oben beschriebene Sicherheit entbindet jedoch nicht von einer Selbstinformationspflicht eines jeden darüber, sich vor der Anwendung von Feuerwerkskörpern mindestens über die jeweils beigefügte Bedienungsanleitung zu informieren. Zudem sind stets die teilweise auch nur regional begrenzt geltenden Bestimmungen bzgl. eines Silvesterfeuerwerks zu beachten. Denn auch die Brandgefahr (u.a. bei Reetdach- und/oder Fachwerkhäusern) oder die Störung der Umwelt (z.B. ruhebedürftige Einrichtungen wie Krankhäuser, Hospizen, Altenheime uvm.) durch Feuerwerkskörper sollte nicht unterschätzt werden.

Lesenswerte Referenzen

[1] UBA, 2021. Hintergrund // Februar 2021, Luftqualität 2020, Vorläufige Auswertung, Herausgeber: Umweltbundesamt im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2020

[2] UBA, 2020. Hintergrund // November 2020, Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist, Herausgeber: Umweltbundesamt im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/jahreswechsel-wenn-die-luft-schneiden-ist

[3] BVPK, 2021. Fakten über Feuerwerk, Zum ökologischen Fußabdruck von Feuerwerk, Herausgeber: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) im Selbstverlag, online abgerufen am 23.11.2021: https://bvpk.org/umweltbelastung-feuerwerk

[4] Vivantes, 2019. Silvester und Neujahr: Die meisten Feuerwerksverletzten minderjährig, Pressemeldung vom 27.12.2019, online abgerufen am 23.11.2021: https://www.vivantes.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/presse-detail/news/silvester-und-neujahr-die-meisten-feuerwerksverletzten-minderjaehrig

VPI, 2021. VPI-Broschüre – Fakten / Fiktionen / Vergleiche – Gehen wir es sachlich an, VPI-Selbstverlag Ratingen, 28 pp-, online abgerufen am 18.01.2022: https://www.feuerwerk-vpi.de/presse/artikel?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=214&cHash=d7fca830ece4e2877cfc7cb7a844ba71

Keller, F., Schragen, C., 2021. Determination of Particulate Matter Emission Factors of Common Pyrotechnic Articles, Propellants, Explosives, Pyrotechnics, DOI: 10.1002/prep.202000292, 825-842, online abgerufen am 23.11.2021: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/prep.202000292

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