Feuerwerksverbot 2020: “Ohne Feuerwerk wird es farblos um uns”

Leider hatte das noch gegen Ende November 2020 gesetzte politische Signal keinen dauerhaften Bestand, so dass am 3. Advent das plötzliche und nicht zu erwartende Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk viele Unternehmen und professionelle Pyrotechnikerinnen und Pyrotechniker in eine schwere Krise stürzt. Alle verantwortungsvollen großen und insbesondere kleinen Feuerwerksfans, die sich bzgl. Feuerwerk auf diesen einen Tag im Jahr freuen, haben nur noch mit Frustration auf den Jahreswechsel 2020/21 geschaut. Die meisten Onlinebestellungen waren zum Feuerwerksverbot bereits versandfertig gepackt, die Ware für die Supermärkte war bereits auf den Weg gebracht. Die Folgen des Verbots sind auch heute noch nicht abzusehen, denn die betroffenen Silvesterfeuerwerksunternehmen hatten keinen nennenswerten Jahresumsatz, jedoch erhebliche Ausgaben (Waren, Mieten, Löhne, etc.) zu verzeichnen. Die finanzielle Coronahilfen des Bundes und der Länder greifen nicht im ausreichenden Maße bei diesen Betrieben, so dass noch abzuwarten ist, welche Unternehmen diesen Ausfall kompensieren können.

Keinen Grund zur Freude

Selbstverständlich gibt es im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Auswirkungen auf die Wirtschaft und Arbeitnehmer, die Zahl der Kranken oder sogar Verstorbenen keinen Grund zur Freude und noch weniger gäbe es einen Grund zu Feiern. Aber was hält uns am Leben? Ist es nicht die Vorfreude auf bessere Zeiten? Ist nicht genau Silvester bzw. Neujahr dafür da, dass neue Jahr bunt, farbenfroh und hoffnungsvoll zu begrüßen? Wie kommt es dazu, dass dies politisch, plötzlich und unerwartet auf teils äußerste Maß unterbunden wird?

Begründung des Feuerwerksverbots

Begründet wurde das zunächst angedachte absolute Verbot von Feuerwerk zu Silvester (Verkauf und das Abbrennen) mit den sonst üblicherweise stattfindenden Ver- und spontanen Ansammlungen von Zuschauern zum Feuerwerk, aber auch mit der Situation in den Krankenhäusern zur Coronapandemie. Keine zusätzlichen Krankenhausbelastungen wurden aufgrund des Silvesterfeuerwerks politisch geduldet. Eine beispiellose Kampagne, größtenteils mit falschen Schlussfolgerungen und Daten gegen die Verwendung von Silvesterfeuerwerk, insbesondere von bestimmten Umwelt- und Tierschutzverbänden, aber auch öffentlich-rechtlichen Medien überrannte die Republik. Die Bundesländer übernahmen ein pauschales Feuerwerksverbot in ihre jeweiligen Coronaverordnungen. Nach deren Textformulierungen wären sogar Wunderkerzen und Knallerbsen verboten gewesen abzubrennen, obwohl in deren FAQ zu den Coronamaßnahmen seltsamerweise ausdrücklich Wunderkerzen erlaubt waren. Hier wäre eine Auseinandersetzung der Verordnungsschreiber mit der Thematik schon aus Respekt zur Branche wünschenswert gewesen. Als Folge herrschte allerorts eine große Verwirrung, was denn nun erlaubt sei und was nicht.

Einsatz des Krankenhauspersonals

Richtig ist, dass unsachgemäßer Gebrauch von zugelassenen Silvesterfeuerwerkskörpern für vermehrte Einsätze des Krankenhauspersonals in der Silvesternacht sorgen. Leichte bis aber eher selten schwere Verbrennungen werden behandelt. Eher äußerst selten wird dadurch ein Intensivbett belegt, dass jetzt für Coronapatienten freigehalten werden sollte. Das in Deutschland zugelassene Silvesterfeuerwerk ist nur im grob fahrlässigen Fall fähig, ernsthafte Schäden an Körper und Seele anzurichten. Was jedoch gerne an dieser Stelle in Berichten und Kommentaren verschwiegen wird, ist ebenfalls die Tatsache, dass die wirklich schweren und damit auch personalintensiven Fälle der Silvesternacht auf illegales Feuerwerk, jedoch überwiegendl auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen ist (daraus resultierende Schlägereien, Unfälle, etc.). Der Alkoholkonsum war und ist der wesentliche Grund für die überwiegende Anzahl an Einsatzfällen in der Silvesternacht – das ist ein Faktum. Dennoch wird fälschlicherweise stets pauschal Silvesterfeuerwerk als primär wichtigsten Grund für die vielen Einsätze genannt.

Coronamaßnahmen zu Silvester im Eilverfahren gekippt

In einigen Bundesländern wurden die Coronaverordnungen durch die jeweiligen Oberverwaltungsgerichte (OVG) im Eilverfahren mit der Begründung wieder gekippt, da Silvesterfeuerwerke an sich eben keinen direkten Einfluss auf die Ausbreitung der Coronapandemie habe und ausdrücklich auszuhaltende Behandlungsblastungen in den Krankenhäusern erzeuge. Ausreichend sei es, Feuerwerksverbote durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen und Straßen auszusprechen, bei denen mit größeren Ansammlungen wegen Silvesterfeuerwerken zu rechnen sei – so die Begründungen der obersten Richtenden. Somit mussten einige Coronaverordnungen dahingehend geändert werden, dass der Verkauf und das Abbrennen wieder zugelassen wurden. Die Kommunen haben dann in Eigenregie Plätze und Straßen benannt, an denen Silvesterfeuerwerk nicht erlaubt ist, abzubrennen. Kurioserweise wurde von einigen Kommunen auch schon das Mitführen von Feuerwerkskörpern zu Silvester als Grund für eine Ansammlung und damit als Grund für eine Infektionsgefahr mit dem Coronavirus angesehen. Dazu haben einige Kommunen mit einer erweiterten Begründung (z.B. mögliche Hausbrände) dennoch absolute Feuerwerksverbote ausgesprochen, wo ein Jahr zuvor noch Feuerwerke problemlos möglich waren.

Politischer Wille der Bundesregierung und Bundesländer

Es bestand weiterhin der politische Wille der Bundesregierung und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder dahingehend, dass Silvesterfeuerwerk unerwünscht war. Daher wurde vom Bund in Windeseile explizit für das Jahr 2020 ein “Verkaufsverbot” (genauer: Überlassungsverbot) in das SprengG für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 mit Gültigkeit ab dem 22.12.2020 eingearbeitet. Der Verkauf von Kategorie F2-Feuerwerk zu Silvester war so nun doch nicht mehr möglich, aber das Abbrennen nicht weiter verboten. Ebenso konnte nun Kategorie F1-Feuerwerk wieder verkauft werden. Alle Eilanträge der pyrotechnischen Industrie und größeren Online-Shops zur Änderung des SprengG wurden spätestens am 28.12.2020 abgewiesen, teilweise mit der Begründung (nach Aussage eines Online-Shops), dass die zur Verfügung-stehende Zeit zur Bearbeitung des Eilverfahrens nicht ausreichen würde.

In Deutschland zugelassenes Silvesterfeuerwerk

Das in Deutschland zugelassene Silvesterfeuerwerk ist das sicherste (und nach unserer Meinung auch schönste) Feuerwerk für Verbraucher, das es gibt. Warum es jetzt verboten wurde, bleibt weiterhin wenig verständlich. Die dafür verantwortlichen Politiker kommen bei diesem Punkt ihrer Pflicht unzureichend nach, die Entscheidung eindeutig und sachlich richtig zu erklären. Dabei wäre es gerade jetzt so wichtig zu erfahren, warum nahezu eine gesamte Branche – quasi plötzlich und unerwartet über Nacht – an den Rand der Existenz gebracht wird. Schließlich bleibt zu bedenken, dass im Jahr 2020 keine größeren Veranstaltungen mit Feuerwerk durchgeführt wurden, womit schon der Umsatz im Laufe des Jahrs 2020 für einige Pyrotechnikerinnen und Pyrotechniker nahezu komplett ausgefallen war und dadurch eben auf kein finanzielles Polster zurückgegriffen werden kann. Der Umsatz zu Silvester hätte in diesem Bereich vielen Unternehmen die Jahresbilanz verbessert und schließlich auch den Steuerzahler weniger belastet.

Und wie war es nun zu Silvester?

An vielen Straßen haben sich wohl unter Einhaltung der Corona-Regelungen ab 0 Uhr die Anwohner gezeigt, um sich gegenseitig ein gutes neues Jahr zu wünschen. Vielerorts fehlte aber das gewisse Etwas, dass für einen Moment die Glücksgefühle hätte steigern können. Viele werden gedacht haben, dass da doch noch einige  Reste aus den Vorjahren zur Verfügung hatten. Hier eine Fontäne, da eine Rakete, jede Menge Böller oder sogar eine Feuerwerksbatterie. Feuerwerksreste, die wohl für schlechte Zeiten aufgehoben wurden? Viele sind wohl mit einem dumpfen, irgendwie unerfüllten Gefühl wieder gegangen. Enttäuscht über den Fehlstart ins neue Jahr? Enttäuscht darüber, dass man für sich selber keine einzige Rakete aufgehoben hatte? Irgendwie war dieses Silvester “farbloser” im Vergleich zu den Vorjahren.

Silvester-Nachberichterstattung

In einigen Medienberichten zu Silvester wurde im Nachhinein aufgezeigt, dass das Personal in den Notaufnahmen der Krankenhäuser tatsächlich unterfordert war und sogar frühzeitig wieder in den Feierabend geschickt wurde. Wieder wurde dies fälschlicherweise primär auf das Feuerwerksverbot geschoben, jedoch eher selten auch auf die ausgefallenen Silvesterpartys im Zuge der geschlossenen Kneipen, Restaurants und anderen Lokalitäten sowie der reduziert erfolgten privaten Silvesterfeiern. Der allgemeine Alkoholkonsum war somit zu Silvester ebenfalls deutlich reduziert, weswegen es eben auch zu deutlich weniger Unfällen und Schlägereien gekommen ist.
Auch die Fernsehwetterexperten haben es sich nicht nehmen lassen, die Tagesmittelwerte der PM10-Luftkonzentration medienwirksam im Vergleich zum Vorjahr darzustellen, haben aber nur beiläufig erwähnt, dass zum Jahreswechsel 2019/20 eine ungewöhnliche Wetterlage herrschte. Denn der Vergleich des Jahreswechsels 2017/18 oder 2018/19 mit 2020/21 würde wohl ein aus journalistischer Sicht eher uninteressanten Vergleich ergeben?! Nach deren Theorie würde zum Jahreswechsel 2017/18 weniger Feuerwerk gezündet als 2020/21 (nachzuschauen dort: Karten von Umweltdaten des Umweltbundesamts).
Und immer dann, wenn von Verletzten oder Toten durch Feuerwerk zu Silvester berichtet wurde, waren illegale, illegal-verwendete oder selbst gebaute Feuerwerkskörper im Spiel. Selten wird von Silvesterfeuerwerken mit zugelassenen Feuerwerkskörpern berichtet und wenn, wurde es nicht ordungsgemäß gezündet.

Schlusswort

Aber nicht zuletzt zeigen doch auch die Mengen an Feuerwerksresten, die dann doch zu Silvester gezündet wurden, dass für eine breite Mehrheit Feuerwerk zum Jahreswechsel einfach dazugehört, wie der Tannenbaum zu Weihnachten! Freuen wir uns, dass wir trotz der Kampagnen etwas Feuerwerk genießen konnten. Gesundheit ist das höchste Gut was wir haben – mögen die einschneidenden Maßnahmen in diesem Sinne verhältnismäßig sein. Schauen wir also nach vorne und freuen uns auf einen normalen Jahreswechsel 2021/22!

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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