Pyro Games 2008 im Heidepark Soltau

Die Pyro Games 2008 im Heidepark Soltau zeigten mehrere atemberaubende Feuerwerke an einem Abend. Hier legten sich mehrere Feuerwerkerteams mächtig ins Zeug und boten unterschiedliche und sehr schöne Feuerwerkschoreografien.

Auf dieser Seite sind Bilder von einem Vorentscheid der Pyro Games 2008 im Heidepark Soltau zu sehen. Es traten die Teams Art of Fire, Potsdamer Feuerwerk GmbH (Master of Fire) und Rohr Feuerwerke gegeneinander an. Die sehr gut besuchte Veranstaltung zeugte von einer sehr angenehmen Atmosphäre. Zufriedene Partystimmung verkürzte die Wartezeit auf die Feuerwerke. Mich persönlich hatte zunächst das Feuerwerk von Rohr Feuerwerke beeindruckt. Die Feuerwerksshow war absolut sehenswert und zeugte vom “Können” der Pyrotechniker. Die Qualität der Ware war hervorragend. Danach kamen Art of Fire – wow, die haben es geschafft, mich zum Jubeln zu bringen. Für mich haben sie von Anfang bis Ende eine fantastische Feuerwerkschoreografie gezeigt. Für mich absolut unverständlich, warum sie den dritten Platz belegten. Zum Schluss schossen die Pyrotechniker der Potsdamer Feuerwerk GmbH. Toll fand ich die Figuren. Gerne hätte ich davon über den ganzen Platz verteilt welche gesehen. Das Finale hat dann ordentlich den Himmel zum Brennen gebracht und war dermaßen voll, dass fotografieren keinen Sinn mehr machte. Die Potsdamer Feuerwerk GmbH aus Berlin belegten den zweiten Platz. Zuschauerliebling des Abends waren die Feuerwerker von Rohr Feuerwerke aus Hannover.

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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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