Hoppegarten Klassik – Philharmonie im Grünen 2012

Auf der Galopprennbahn in Hoppegarten, nahe Berlin, auf der übrigens immer noch hochkarätige Pferderennen ausgetragen werden, gab es auch dieses Jahr ein Klassik-Open-Air, das inzwischen ein fester Bestandteil der sommerlichen Klassikmusik-Veranstaltungen geworden ist.

Der Freitag, 15.06.2012, stand unter dem Motto “Swinging in the Garden”. Der Stargast des Abends war die Dänin Dorthe Kollo, die den Älteren noch als bekannte Schlagersängerin aus den Sechzigern z.B. mit dem Titel “Oh Pardon, sind Sie der Graf von Luxemburg” in Erinnerung sein dürfte. Begleitet wurde sie von der Band “The Swinging Brass” unter der Leitung des Dänen Lars Ranch, Solotrompeter des Berliner Rundfunk-Sinfonieorchesters. Es erklangen Titel von Louis Armstrong sowie Evergreens aus den 60er Jahren. Als dann der Frank Sinatra-Titel “New York, New York” erklang, gab es heftigen Beifall. Den Abschluss des Abends bildete traditionsgemäß ein Musikfeuerwerk, welches in diesem Jahr von PyroArt Berlin gestaltet wurde. Es wurden Bomben bis zum Kaliber 125mm geschossen, die Video-Position war knapp 100m davon entfernt. Es wurde fast nur eigene Ware verwendet, welche gegenüber anderen Herstellern meistens eine größere Steighöhe aufweist. Von daher war es sehr schwierig, selbst bei dem eingesetzten extremen Weitwinkel-Objektiv, die kompletten Abschusspositionen im Video festzuhalten. Folglich waren häufige Schwenks in der Kameraführung unvermeidlich, die wir eigentlich zu vermeiden versuchen. Wegen der Windrichtung, hatten wir uns auf 2 Kamera-Positionen festgelegt. Das Video wurde von der Frontseite aufgenommen, Fotos wegen der zu erwartenden Rauchentwicklung von der Rückseite. Das Feuerwerk hatte eine Dauer von ca. 7 Minuten und war der gelungene Abschluss des Abends. Für den 2. Tag, am Samstag, hat der Veranstalter sich leider nicht für ein Feuerwerk, sondern eine Multi-Media-Show entschieden.

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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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