In Senftenberg entstand eine Marina mit Bootsanlegern, Hotel, Restaurants, einer Seebrücke u.v.a. mehr, die zunehmend als Urlaubsdomizil von Wassersportlern aus ganz Deutschland und nahem Ausland angenommen wird. Die Wassersportler sollen nicht nur die Ruhe auf dem Wasser pflegen, sondern ihnen soll auch Spaß und Unterhaltung geboten werden. Demnach ist es nicht verwunderlich, dass die Stadt Senftenberg im Stadthafen am 18. und 19. August 2017 zum 5. Mal ein Hafenfest organisierte, dass von Gästen und Einheimischen sehr gut besucht wurde. Die Stadt hat sich mit der Gestaltung des Festes sehr viel Mühe gegeben. So wurde als ganz besonderer Höhepunkt des Festes für die nicht gerade mit Feuerwerk verwöhnten Lausitzer und ihre Gäste ein solches von den Organisatoren geordert. Es war der Höhepunkt des Samstags. Die Pyrotechniker von Feuerwerk Events Berlin zündeten in diesem Jahr zum 2. Mal in Folge um 23 Uhr ein spektakuläres Musikfeuerwerk über dem Stadthafen von Senftenberg. Es war ein Augen- und Ohrenschmaus, welcher von den Besuchern jubelnd quittiert wurde. Auch uns hat es sehr gefallen. Es waren optimale Bedingungen für Fotos und Video, alles hat gepasst. Das Besondere an diesem Feuerwerk waren die zwei vorgetäuschten Finale, bevor ein drittes Finale das Feuerwerk endgültig beendete. Neu in diesem Jahr war eine Feuerwerksführung unter professioneller Begleitung. So hatten Neugierige Gelegenheit sich ein komplett aufgebautes Feuerwerk mit allen Details anzusehen. Hier konnten Interessierte die aufwändigen Arbeitsschritte bestaunen, die von den Pyrotechnikern im Vorfeld notwendig sind, um ein Feuerwerk zu zünden. Fragen wurden selbstverständlich aus erster Hand beantwortet. In der Zukunft wird man vom Lausitzer Seenland noch mehr hören und lesen, wenn nach und nach immer mehr schiffbare Seen hinzukommen und mit Kanälen verbunden werden. Aber schon jetzt lohnt sich auf jeden Fall ein Besuch im Lausitzer Seenland.

Hafenfest in Senftenberg
- Thomas Saul
- | 20. August 2017,
- 23:24
- Uhr
OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!
In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]
Fr., 24. März 2023
Vorläufig Hamburg - Heiligengeistfeld
Do., 30. März 2023
Recklinghausen – Palmkirmes 2023
Recklinghausen - Saatbruchgelände
Fr., 31. März 2023
Bremen – Osterwiese 2023
Bremen - Bürgerweide
Fr., 31. März 2023
Vorläufig Hamburg – Frühlings-DOM 2023
Hamburg - Heiligengeistfeld
Sa., 8. April 2023
Westerstede – Osterfeuer 2023
Westerstede - Ammerland Allee
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