
Berlin – Silvesterparty am Brandenburger Tor 2022 / 2023
Die Silvesterparty am Brandenburger Tor 2022/2023 lockt wieder tausende Besucher aus aller Welt zur Party zum Jahreswechsel nach Berlin. Die Partymeile erstreckt sich auf 1,5 km auf der Straße des 17. Juni – vom Brandenburger Tor bis zum Kleinen Stern. Livemusik, DJs und der “Willkommen 2023”-Countdown zum Jahreswechsel mit anschließendem Feuerwerk am Brandenburger Tor sind legendär. Eintritt ist frei, jedoch wird es Eingangskontrollen geben. Zugang nur über die Eingänge Ebertstraße/Ecke Scheidemannstraße, Ebertstraße/Ecke Behrendtstraße, Yitzhak-Rabin-Straße, Bellevueallee / Kleiner Stern und Straße des 17. Juni / Grosser Stern.
Weitere Informationen:
https://www.berliner-silvester.de/feiern/992578-990341-silvester-am-brandenburger-tor.html
https://www.berlin.de/events/3303144-2229501-silvesterparty-am-brandenburger-tor.html
Silvesterfeuerwerke in Berlin:
https://www.berliner-silvester.de/erleben/feuerwerk/
Termin-Daten:
Datum
- 31. Dezember 2022 - 01. Januar 2023
- Abgelaufen!
Uhrzeit
- 18:00 - 1:00
Standort
QR-CODE ZUM TERMIN

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Die Veranstaltung ist beendet.
VERANSTALTUNGSORT: MAP / WEGBESCHREIBUNG
FEUERWERKSTERMIN-EXPORT
TAGS
Schlagwörter:2022 , Berlin , Brandenburger Tor , Feuerwerk , Jahreswechsel , Silvesterfeuerwerk , Silvesterparty
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Alle Termine und Informationen im Feuerwerkskalender wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Autoren der FEUERWERK-FANPAGE.de übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der Inhalte.
Termin-Daten:
Datum
- 31. Dezember 2022 - 01. Januar 2023
- Abgelaufen!
Uhrzeit
- 18:00 - 1:00
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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!
In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]
Fr., 24. März 2023
Hamburg - Heiligengeistfeld
Do., 30. März 2023
Recklinghausen – Palmkirmes 2023
Recklinghausen - Saatbruchgelände
Fr., 31. März 2023
Bremen – Osterwiese 2023
Bremen - Bürgerweide
Sa., 8. April 2023
Westerstede – Osterfeuer 2023
Westerstede - Ammerland Allee
Sa., 8. April 2023
Neu Zittau, Erkner – Spreetreiben und Osterfeuer 2023
Erkner - Dämeritzsee, Freizeit- und Erholungsfläche
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