Fachmesse -Moderner Staat- im ICC Berlin

Diese Fachmesse ist seit 15 Jahren die wichtigste Informations- und Networkingplattform für Entscheidungsträger aus Bund, Land und Kommune. Es treffen sich die Fach- und Führungskräfte von Bund, Ländern und Kommunen aus ganz Deutschland mit Vertretern der zweiten und dritten Führungsebene.

Mehr als 200 Aussteller informieren über Produkte und Lösungen aus den Bereichen IT und E-Government, Personal, Finanzen, Beratung und Services speziell für die öffentliche Verwaltung. Hier werden die strategischen Weichen für die Reformen der nächsten Jahre gestellt. Somit ist MODERNER STAAT die führende Veranstaltung für Verwaltungsmodernisierung.Die Public Night am 8. November 2011 im Palais am Funkturm bot den Teilnehmern der Messe die Möglichkeit zum abendlich entspannten Austausch und Dialog. Das Palais am Funkturm ist eins der schönsten und modernsten Gast- und Veranstaltungsstätten Deutschlands mit echter Blattgolddecke, höhenverstellbarem Kronleuchter, versenkbarer Treppe und Faltwänden. Im Palais am Funkturm werden die 50er und 60er Jahre wieder lebendig mit geschwungenen Formen, stilechtem Interieur großer Terrasse mit Wasserspielen. Was liegt da näher, als diesem Abend mit einem Feuerwerk den entsprechenden Rahmen zu verleihen. Im Sommergarten wurde ein Musikfeuerwerk gezündet, welches die Firma Chris Feuerwerke darbot. Das Feuerwerk war sehr hübsch gestaltet. Am Beginn wurden grüne Bengallichter gezündet. Nach dem Abbrennen der Bengallichter setzte mit einem Schlag die Musik ein und das Feuerwerk begann. Sehr schön arrangiert; etwa im zweiten Drittel der Zeit gab es ein Lichterbild “MODERNER STAAT 15”. Das Feuerwerk war ca. 6 Minuten lang, hatte Power und war dem Anlass angemessen. Die Teilnehmer der Messe konnten nach einem informativen Tag einen entspannten Abend genießen.

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└ Feuerwerk-Anzeige ┘

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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