Welcome to Pyroland

Der Traum vieler/aller “Pyros”, Feuerwerk wohin man schaut. Wir waren zu Gast im Pyroland und haben euch ein paar Einblicke aus den heiligen Räumen von Pyroland mitgebracht.

Bunker, an Bunker, an Bunker, ja auch das Gelände an sich ist schon mehr als beeindruckend. Dieses Gelände bietet um die 10.000 m² Lagerfläche. Der Inhalt dieser Bunker lässt ganz sicher jedes Pyroherz schneller schlagen und verschlägt einem die Stimme. Traumhaft, Wahnsinn, krass, überwältigend…Die Liste der passenden Wörter dafür könnte man nun ewig weiterführen. Aber lassen wir an dieser Stelle die entstandenen Bilder sprechen, viel Spaß!

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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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