Burning Airfield – Flugplatz Bohmte 2017

Das Event und die finale musiksynchrone Feuerwerksshow hätten sicher besseres Wetter zur Premiere verdient gehabt. Dennoch ist es allen beteiligten von Explosive Arts und dem Luftsportverein Wittlage gelungen, ein tolles Event auf die Beine zu stellen.

Neben den eigentlichen Höhepunkten des Abends, dem Silvesterfeuerwerkvorschießen und dem musiksynchronem Feuerwerk, wurde den Besuchern ein buntes Rahmenprogramm geboten. Dieses bestand aus Rundflügen, Kinderschminken, DJ, kulinarischen Leckerbissen wie z.B. Spanferkel und der “Hangerparty” im Anschluss der Feuerwerke.

Zum Silvesterfeuerwerkvorschießen fand sich noch die niederländische Firma “Evolution Fireworks” ein, die zusätzlich etliche Artikel aus ihren Hause präsentierten. Bis auf ein, zwei Ausnahmen konnten wirklich alle Produkte überzeugen. Wahnsinn was heutzutage alles in Kat.F2 möglich ist. Nach dem Einzelvorschießen gab es noch eine kleine kombinierte Show, bestehend aus den Evolution Fireworks Artikeln.

Über eine Stunde lang konnte das Silvesterfeuerwerk genossen und bestaunt werden, bis es zum eigentlichen Höhepunkt an diesem Abend kam – dem musiksynchronen Feuerwerk von Explosive Arts. Dazu lässt sich sagen, dass trotz des Dauerregens das Team ganze Arbeit geleistet hat, so wurde bereits am frühen Morgen bis zum späten Abend an dieser Show gewerkelt. Die Liebe zum Detail und aufwendig arrangierte Show begeisterte nicht nur durch das satte und “heftige” Finale. Besonders gefiel die Umsetzung des Liedes von Mark Ronson ft. Bruno Mars – Uptown Funk, wo sich die Effekte taktgenau am Himmel entfalteten.

Zum Abschluss gab es noch eine kleine Überraschung für die Besucher, anhand einer Spezialeffekt-Inszenierung. So wurde auf ein Maßstabgetreues (1:1) Holzflugzeug ein “Bombenangriff” aus der Luft inszeniert. Abgerundet wurde dieses Szenario durch ein großes Lichtbild mit der Aufschrift “Burning Airfield”. Rundum also eine gelungene Premiere, die leider etwas unter dem Wetter gelitten hat.

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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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