Osterleuchten Kalkriese – Bramsche

Die pyrotechnische Umsetzung des diesjährigen Motto “Achtung Germanen” wurde in diesem Jahr durch WECO Feuerwerk durchgeführt. Die Geschichte der Germanen wurde perfekt im Museumspark inszeniert und begeisterte die Zuschauer.

Das musiksynchrone Feuerwerk zeichnete sich durch viele Spielereien, aufwendig arrangierte Feuerwerksbilder, sowie passende Elemente zum diesjährigen Motto, aus. Bei der Show, die vom WECO Chef-Choreografen Georg Alef gestaltet wurde, kamen insgesamt 32 Empfänger-Module zum Einsatz. Neben den bekannten pyrotechnischen Effekten, kam auch eine sogenannte “Blitzschnur” , die in etwa 10 Meter Höhe an einem Ballon befestigt wurde, zum Einsatz. Diese inszenierte einen Blitzeinschlag. Zusätzlich zum eigentlichen Abbrennplatz, gesellten sich noch zwei weitere, versteckt in den Wäldern. Diese illuminierten den Museumspark zusätzlich und gaben den Zuschauern das Gefühl, mitten drin zu sein.

Das traditionelle “Osterleuchten” im Park Kalkriese stand in diesem Jahr unter dem Motto “Achtung Germanen”. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm für die ganze Familie passte sich dem diesjährigen Motto an. Neben “Germanicus”, der aus der Vergangenheit erzählte, wurde den Zuschauern noch eine Show, in Form von Jonglage, Magie & Feuer geboten. Auch ein traditionelles Osterfeuer, welches durch den Fackelzug entzündet wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Abwechslungsreich gestaltete sich auch das gastronomische Angebot, welches jedes leibliche Wohl befriedigt haben dürfte.

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OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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