Feuerwerkersinfonie Potsdam 2011

Zum 10. Jubiläum der Potsdamer Feuerwerkersinfonie holte der Veranstalter die Vorjahressieger in den Buga-Park:

So am Freitag, den Sieger aus 2004, die Feuerwerkerei Apel aus Meiningen mit „Klassik rockt“ und die Firma Pyro-Passion aus Borkwalde mit „Fire Meets Emotion“, die als Sieger im Jahr 2006 hervorgingen. Für den Samstag traten an der Vorjahressieger aus Finnland Tulitemestarit Oy mit „Ekstase der Nacht“ sowie die sich neu formierte Firma Pyroart aus Berlin, jetzt mit Geschäftsführer David Weimer, die unter der damaligen Leitung von Hans-Georg Kehse im Jahre 2005 als Sieger hervorging, mit dem Motto „Der König ist tot, es lebe der König“.

Als Bonbon für das Zusatzprogramm wurde die Hochseilartistentruppe Falco Traber verpflichtet.Zusammengefasst kann man sagen, es war eine sehr gelungene Veranstaltung. Dies dokumentierte sich auch in den Zuschauerzahlen, die am Samstag Spitzenwerte erreichten. Mit besonderer Spannung erwartet wurden von Feuerwerkkennern die Shows von Tulitemestarit und Pyroart. Und die Fans wurden nicht enttäuscht. Jedes Feuerwerk hatte seine ganz eigene Handschrift und man konnte sich wirklich nicht entscheiden, welches Feuerwerk nun „das sogenannt Beste“ war. Prima gefallen hat der Aufbau des Feuerwerks von Pyroart. Diese hatten die ganze Breite des Abbrenners zum Aufbau genutzt. Auch die Feuerwerke vom Freitag waren sehr gut. Besonders gefiel die Firma Pyro-Passion aus Borkwalde, die glanzvolle und selten gesehene Effekte zu bieten hatte. Als Sieger wurde gewählt: Pyroart, Zweitplatzierter Pyro-Passion, dritter Platz Tulitemestarit Oy aus FinnlandDie Veranstaltung in Potsdam ist inzwischen zu einer beliebten Feuerwerksveranstaltung in Deutschland geworden und wird von immer mehr Fans besucht. Wir dürfen uns auf das nächste Jahr freuen.

Berichtsnavigator

└ Feuerwerk-Anzeige ┘

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

Keine Veranstaltung gefunden
Weitere laden