
Bremen, Vegesack – Festival Maritim 2023
Vom 4. bis 6. August 2023 findet an der Weserpromenade in Bremen – Vegesack das internationale Musikfestival “Festival Maritim” statt. An drei Tagen werden den Besuchern neben kulinarischen Köstlichkeiten viel Livemusik von maritimem Rock, Folk bis hin zu Darbietungen von Shanty-Chören geboten. Zum Abschluss wird am Sonntag, den 6. August 2023 ab ca. 22:15 Uhr ein ungefähr 10-minütiges und choreografiertes Feuerwerk auf der gegenüberliegenden Weserseite (Lemwerder) gezündet.
Weitere Informationen:
https://festival-maritim.de/
https://vegesack.de/
https://www.facebook.com/
Hinweis: Dieser Termin ist vorläufig in den Feuerwerksterminkalender eingetragen worden, basierend auf unseren Erfahrungen im Zusammenhang mit der langjährigen Tradition zu dieser Veranstaltung. Die Veranstalter haben diesen Feuerwerkstermin bislang noch nicht öffentlich angekündigt, daher kann es noch zur Terminverschiebung bis hin zum Ausfall des Feuerwerks bzw. der Veranstaltung kommen. Sobald uns aktuelle Informationen vorliegen, werden wir sie auch hier ankündigen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte über die Ankündigungsseiten der Veranstaltung (u. a. Link zu weiteren Informationen, s. o.).
Termin-Daten:
Datum
- 06. August 2023
Uhrzeit
ungefähre Zeit- 22:15
Labels
Standort
Weitere Informationen
QR-CODE ZUM TERMIN

COUNTDOWN
-
00
Tage
-
00
Stunden
-
00
Minuten
-
00
Sekunden
VERANSTALTUNGSORT: MAP / WEGBESCHREIBUNG
FEUERWERKSTERMIN-EXPORT
TAGS
HINWEIS
Alle Termine und Informationen im Feuerwerkskalender wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Autoren der FEUERWERK-FANPAGE.de übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der Inhalte.
Termin-Daten:
Datum
- 06. August 2023
Uhrzeit
ungefähre Zeit- 22:15
Labels
Standort
Weitere Informationen
QR-CODE ZUM TERMIN

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!
In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]
Fr., 24. März 2023
Vorläufig Hamburg - Heiligengeistfeld
Do., 30. März 2023
Recklinghausen – Palmkirmes 2023
Recklinghausen - Saatbruchgelände
Fr., 31. März 2023
Bremen – Osterwiese 2023
Bremen - Bürgerweide
Fr., 31. März 2023
Vorläufig Hamburg – Frühlings-DOM 2023
Hamburg - Heiligengeistfeld
Sa., 8. April 2023
Westerstede – Osterfeuer 2023
Westerstede - Ammerland Allee
Keine Veranstaltung gefunden
Weitere laden