Leer – Gallimarkt 2023

Zum Gallimarkt, eine Kirmes in der Innenstadt und am Hafen von Leer, die vom 11. bis 15. Oktober 2023 stattfindet, wird am Gallimarkt-Freitag, der 13. Oktober 2023, ab 22 Uhr ein Feuerwerk über dem Leeraner Hafen gezündet.

Weiter Informationen:
https://gallimarkt.net/

Hinweis: Dieser Termin ist vorläufig in den Feuerwerksterminkalender eingetragen worden, basierend auf unseren Erfahrungen im Zusammenhang mit der langjährigen Tradition zu dieser Veranstaltung. Die Veranstalter haben diesen Feuerwerkstermin bislang noch nicht öffentlich angekündigt, daher kann es noch zur Terminverschiebung bis hin zum Ausfall des Feuerwerks bzw. der Veranstaltung kommen. Sobald uns aktuelle Informationen vorliegen, werden wir sie auch hier ankündigen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte über die Ankündigungsseiten der Veranstaltung (u. a. Link zu weiteren Informationen, s. o.).

Termin-Daten:

Datum

13. Oktober 2023

Uhrzeit

22:00

Labels

Vorläufig

Standort

Leer - Hafen
26789 Leer, Hafen

QR-CODE ZUM TERMIN

QR Code

COUNTDOWN

  • 00

    Tage

  • 00

    Stunden

  • 00

    Minuten

  • 00

    Sekunden

VERANSTALTUNGSORT: MAP / WEGBESCHREIBUNG

X

FEUERWERKSTERMIN-EXPORT

TAGS

HINWEIS

Alle Termine und Informationen im Feuerwerkskalender wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Autoren der FEUERWERK-FANPAGE.de übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der Inhalte.

Termin-Daten:

Datum

13. Oktober 2023

Uhrzeit

22:00

Labels

Vorläufig

Standort

Leer - Hafen
26789 Leer, Hafen

QR-CODE ZUM TERMIN

QR Code
└ Feuerwerk-Anzeige ┘

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

Keine Veranstaltung gefunden
Weitere laden