Rüdesheim/Bingen – Rhein in Flammen 2023

Rüdesheim / Bingen – Die Nacht des Feuerzaubers
Sieben Prachtfeuerwerke rund um das Binger Loch, zwischen Trechtingshausen, Assmannshausen, Bingen und Rüdesheim. Brennende Burgen auf beiden Seiten des Rheines. Viele Attraktionen an den Ufern entlang des Rheins.

Die Geschichte der “Rhein in Flammen” Feuerwerke geht bis in die 30er Jahre zurück, wobei damals bengalische Lichter das Rheinufer zwischen Linz und Bad Godesberg beleuchteten. Hinweise zeigen, dass Rhein in Flammen sogar bereits 1756 stattgefunden haben soll! Heutzutage gehört diese Feuerwerkserie am Rhein zu den bedeutendsten Feuerwerken in Deutschland. 5 Großfeuerwerke finden unter diesem Motto jährlich statt. Die Feuerwerk-Serie “Rhein in Flammen” ist aus der Reihe von Feuerwerksveranstaltungen in Deutschland nicht mehr wegzudenken und gehört schon seit langem zu den traditionellen Feuerwerken in Deutschland. Hierbei wird der Rhein an verschiedenen Orten und Terminen mit Feuerwerken, bengalischen Fackeln und anderen pyrotechnischen Tricks gekonnt durch Feuerwerker in Szene gesetzt. Schiffsrundfahrten speziell zu den Rhein in Flammen Feuerwerken werden traditionell von den Rhein-Gesellschaften angeboten.

Weitere Informationen: https://www.rhein-in-flammen.com/

Termin-Daten:

Datum

01. Juli 2023

Uhrzeit

22:00 - 23:55

Standort

Rüdesheim/Bingen
An den Rheinufern

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Stündlicher Zeitplan

Rhein in Flammen, Rüdesheim / Bingen

22:00 Uhr
Start des Schiffskonvoi bei Trechtingshausen
zw. 22:00 und ca. 23:00 Uhr
6 Prachtfeuerwerke über Assmannshausen und Bingen nach Rüdesheim
ca. 23:00 Uhr
Bingen / Rüdesheim (Hauptfeuerwerk, Hafenmole)

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HINWEIS

Alle Termine und Informationen im Feuerwerkskalender wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die Autoren der FEUERWERK-FANPAGE.de übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der Inhalte.

Termin-Daten:

Datum

01. Juli 2023

Uhrzeit

22:00 - 23:55

Standort

Rüdesheim/Bingen
An den Rheinufern

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└ Feuerwerk-Anzeige ┘

OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!

In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]

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