Die Gebäude des Spargelhofes in Klaistow waren wunderschön weihnachtlich mit vielen, dichten Lichterketten sehr geschmackvoll gestaltet. Wer den Karls Hof (der mit den Erdbeeren!) kennt, so ähnlich muss man sich das vorstellen. Bei kostenfreiem Eintritt gab es die neuesten pyrotechnischen Effekte zu bestaunen. Vornehmlich gab es Feuerwerksartikel von Pyroland. Die Batterien sind nicht gerade billig, dafür aber gute Ware und sehr schön anzusehen. Anregung von uns: Es ist zu überlegen, etwas weniger zu kaufen, aber dafür Ware zu bekommen die lange Standzeiten und kräftige Farben garantiert. Die Nachbarn und Freunde werden neidisch sein. Spektakuläre Höhepunkte waren die eigens komponierten Musikfeuerwerke an den zwei Abenden, jeweils gefolgt von einer After-Show Party mit Live-Musik und DJ. Wetterbedingt mussten wir leider das Feuerwerk von der anderen Seite filmen und fotografieren. Dadurch verliert natürlich das eigentliche Musikfeuerwerk einiges an seinem Glanz, auch weil die perspektivischen Verhältnisse nicht mehr stimmen(Bomben vorne, Front hinten). Am ersten Tag vom Publikum aus, waren leider nur extrem verrauchte Bilder das Ergebnis. Der Verkauf war sehr gut organisiert, so dass keine langen Wartezeiten entstanden. In der Scheune konnte man sich zu Essen und zu Trinken kaufen, sich aufwärmen und auch draußen gab es Marktstände, wo man u.a. eine Bratwurst, Stockbrot, Suppe und div. Getränke kaufen konnte. Die Veranstaltung war ein erster Test, ob sie gut angenommen wird – und das war u.E. so. Man kann von daher davon ausgehen, dass Pyro Passion auch im nächsten Jahr diese Location für ihre Produktpräsentation nutzen wird. Die Fläche ist groß genug. Auch das Parken ist kein Problem; es gibt genug Parkplätze.

Pyro Passion Verkaufsevent End of Season, Klaistow
- Thomas Saul
- | 31. Dezember 2016,
- 01:37
- Uhr
OVG Niedersachsen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 war rechtswidrig!
In einem Hauptsacheverfahren (Az.: 14 KN 30/22) zum damals bereits vorläufig außer Vollzug gesetztem pauschalem Feuerwerksverbot wurde die Rechtswidrigkeit erneut bestätigt. Es handele sich bei dem Verbot des Verkaufs, der Abgabe, des Mitführens und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern nicht um eine notwendige Maßnahme zum Infektionsschutz, so das niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ansammlungen von Personen waren im ausreichendem Maße nach der damals geltenden Corona-Verordnung verboten. [Nds. OVG, PI 5-2025 v. 17.02.2023]
Fr., 24. März 2023
Vorläufig Hamburg - Heiligengeistfeld
Do., 30. März 2023
Recklinghausen – Palmkirmes 2023
Recklinghausen - Saatbruchgelände
Fr., 31. März 2023
Bremen – Osterwiese 2023
Bremen - Bürgerweide
Fr., 31. März 2023
Vorläufig Hamburg – Frühlings-DOM 2023
Hamburg - Heiligengeistfeld
Sa., 8. April 2023
Westerstede – Osterfeuer 2023
Westerstede - Ammerland Allee
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